Prüfung von Personen­aufnahme­mitteln

Prüfung von Personenaufnahmemitteln

gemäß TRBS 2121, DGUV Regel 101-005, DGUV Information 201-029 & 209-075

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Personenaufnahmemittel (PAM) vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.

Personenaufnahmemittel sind u. a.:

  • Arbeitskörbe oder Plattformen am Kran, Stapler, Bagger oder Radlader