Prüfung von Ladebrücken und fahrbaren Rampen
gemäß DGUV Regel 108-006 & DGUV 308-007
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Ladebrücken und fahrbare Rampen vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.
Im Sinne der DGUV Regel wird unterschieden zwischen:
- Ladebrücke
- Ladesteg
- Ladeschiene
- und fahrbare Rampe
Übrigens:
Wir bieten u.a. folgendes Seminar an: "Prüfung von Ladebrücken und fahrbaren Rampen".
Fragen Sie uns unverbindlich nach den nächsten Terminen.