Fortbildung zum Ausbilder von Kranführern und Anschlägern (m/w/d)
gemäß DGUV Grundsatz 309-003
Wozu eine Ausbildung zum Ausbilder für Kranführer (m/w/d) machen
Ausbildung zum Ausbilder für Kranführer
Damit man Kranführer (m/w/d) ausbilden darf, muss man nach DGUV Grundsatz 309-003 an einem Lehrgang für Ausbilder teilgenommen haben.
Inhalte unserer Schulungen
Einschlägige Vorschriften und deren Vermittlung in der Fortbildung
Umsetzung der Vorschriften für Angebotserstellungen (Rechtssicherheit)
Krantechnik und ihre Vermittlung in der Fortbildung
Grundsätze der theoretischen und praktischen Fortbildung
Umsetzung der Inhalte anhand eines Ablaufplanes und der verfügbaren Bildungsmittel
Theoretische und praktische Lehrprobe
Methodik und Didaktik der Fortbildung
Theoretische Prüfungen und deren Auswertung
Prüfungsfahrt und deren Bewertungskriterien
Rechts- und Haftungsfragen für Ausbilder und Teilnehmer
Voraussetzung
Mindestalter 24 Jahre
Erfolgreich ausgebildet im Umgang mit den Geräten
2 Jahre Erfahrung mit den jeweiligen Geräten
Meister, oder mindestens eine vierjährige Tätigkeit in gleichwertiger Position
Abschluss
Zertifikat
Teilnehmerzahl
Bis maximal 12 Teilnehmer (m/w/d)
Zusatzinfo
Eine persönliche Schutzausrüstung wie Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhe sind selbst mitzubringen.
Dauer
5 Tage
Zielgruppe
Personen, die Fortbildungen für Kranführer durchführen bzw. dies zukünftig beabsichtigen.
Termine/Ort
Offene Schulungen: Stuttgarter Straße 57 in 74321 Bietigheim-Bissingen. Firmenschulungen: Werden nach Absprache vor Ort in Ihrem Unternehmen durchgeführt.
Kompetenz
Als Referenten stehen fachkompetente und zertifizierte Trainer und Dozenten zur Verfügung
5-tägiger Kurs Kosten pro teilnehmender Person: 2.400 € „Steuerbefreiung gemäß §4 Nr. 21 a) bb) UStG (Umsatzsteuergesetz)“